20.03.2010
Es geht los
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das unter Anmeldung
bereitgestellte Formular.
Nach Absenden der Anmeldung erfolgt eine Bestätigung über eine automatische Email. Der
Anmeldevorgang ist erst mit Erhalt einer separaten Registrierungsbestätigung abgeschlossen.
Sollte diese nicht innerhalb von 7 Tagen eintreffen wende Dich bitte mit einer E-Mail an
Zur Teilnahme zugelassen werden grundsätzlich nur Personen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung
das 16. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die zu diesem Zeitpunkt die Volljährigkeit nicht
erreicht haben, werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson zugelassen.
Zusätzlich zu den im Formular gemachten Angaben wird dem minderjährigen Teilnehmer auf dem Postweg
ein entsprechendes von seinen Erziehungsberechtigten auszufüllendes Formular gesendet. Dieses Formular
ist ausgefüllt an den Veranstalter zurückzusenden. Die Aufsichtsperson hat eine Kopie des Formulars
während der gesamten Dauer der Veranstaltung ständig bei sich zu tragen.
Die Aufsichtsperson trägt die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Jugendschutz.
Zur besseren Abwicklung überweist jeder Teilnehmer seinen Unkostenbeitrag von 90(neunzig) Euro auf
das in der Registrierungsbestätigung angegebene Konto.
Aus diesem Beitrag finanzieren sich Unterbringung und Verpflegung sowie ein Con-Shirt und allgemeine
für die Organisation anfallende Unkosten (Versicherung, Strom etc.).
Der Rücktritt von der Anmeldung ist ohne Angabe von Gründen bis zum 30.4.2010 durch eine E-Mail an
Ab dem 1.5.2010 gelten alle Anmeldungen als verbindlich.
Eine teilweise oder vollständige Rückerstattung ist ab diesem Zeitpunkt nur in begründeten Ausnahmefällen
möglich.
Die Anmeldung zur Veranstaltung muss bis zum 31.3.2010 über das elektronische Formular erfolgt sein.
Der Unkostenbeitrag muss bis zum 14.4.2010 auf unserem Konto eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung dieser
Frist gilt die Anmeldung als ungültig.
Innerhalb von 4 Wochen (28 Tagen) nach Ende der Veranstaltung werden eventuell anfallende Überschüsse an die Teilnehmer zurückgezahlt. Die Teilnehmer erhalten eine Email mit einer vollständigen Aufschlüsselung aller angefallenen Kosten.
Bei der Ankunft meldet sich jeder Teilnehmer persönlich beim Organisationsteam an. Ein gültiger Lichtbildausweis
(oder Führerschein) ist bei der Anmeldung vorzuzeigen. Minderjährige Teilnehmer melden sich zusammen mit ihrer
Aufsichtsperson an. Die Aufsichtsperson hat ihren Status durch Vorzeigen des entsprechenden Formulars kenntlich zu machen.
Die Teilnahme ist unangemeldeten oder Tagesgästen nicht gestattet.
Ab 23 Uhr ist Nachtruhe zu wahren. Mittagsruhe ist nicht vorgesehen, jedoch ist eine Störung des Trainings- oder Spielbetriebs des ansässigen Sportvereins zu vermeiden.
Es ist stets darauf zu achten, dass die anderen Teilnehmer der Veranstaltung durch das eigene Verhalten nicht
gestört werden. Der Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Das Rauchen ist auf dem gesamten
Gelände und innerhalb der Hütten mit Ausnahme als solcher ausgewiesener Orte streng untersagt.
Jegliche Schäden oder Unfälle sind den Veranstaltern umgehend zu melden.
Hunde sind auf dem Gelände grundsätzlich gestattet, allerdings sind ihre Hinterlassenschaften zu entfernen.
Wer einen Hund mitführen möchte soll das in der Anmeldung entsprechend vermerken.
Jeder Halter ist für seinen Hund verantwortlich und sollte ihn jederzeit unter Kontrolle haben.
Hinweis: Das Gelände ist nicht eingezäunt.
Es ist stets darauf zu achten dass das Verhalten des Hundes andere Teilnehmer der Veranstaltung nicht stört.
Am letzten Veranstaltungstag (Sonntag), sind die Hütten bis 10 Uhr zu räumen. Die Hütten sind besenrein
zu hinterlassen. Es wird eine entsprechende Kontrolle durch das Organisationsteam durchgeführt.
Entsprechenden Beanstandungen muss umgehend Folge geleistet werden.
Fundsachen werden umgehend in der Orgahütte abgegeben. Sie können dort auch abgeholt werden.
Nach Ende der Veranstaltung können Verluste per E-Mail an
Bei Zuwiderhandlung gegenüber den oben genannten Bedingungen hat der Veranstalter das Recht, einen Teilnehmer jederzeit ohne Erstattung der Unkosten von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen und vom Gelände zu verweisen.
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